I. Allgemeines
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Diese Einkaufsbedingungen sind für unsere Bestellungen ausschließlich maßgebend
und gelten auch für alle Folgebestellungen selbst wenn bei deren Abgabe nicht nochmals auf diese hingewiesen wird.
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Abweichende Bedingungen des Lieferers, insbesondere auf Angeboten,
Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
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Schriftliche oder mündliche Mitteilungen, die vor einer Bestellung gemacht
werden, sind unverbindliche, wenn sie nicht in unsere Bestellung aufgenommen werden.
II. Bestätigung der Bestellung
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Weicht die Bestätigung inhaltlich von unserer Bestellung ab, kommt ein Vertrag
erst zustande, wenn wir die Bestätigung des Lieferers ausdrücklich schriftlich annehmen.
III. Lieferfristen
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Die Lieferzeit läuft ab Datum unserer Bestellung.
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Sobald der Lieferer erkennen kann, dass er die Lieferung ganz oder teilweise
nicht rechtzeitig ausführen kann, hat er die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
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Unterbleibt die Lieferung ganz oder teilweise zum vereinbarten Termin, sind wir
nach erfolgloser Nachfristsetzung mit Ablehnungsanordnung berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wird hiervon nicht berührt.
Die Anwendung des §376 HGB (Fixhandelskauf) bleibt unberührt.
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Der Anspruch auf Schadensersatz oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht
uns ohne Fristsetzung und Anordnung der Erfüllungsablehnung auch dann zu, wenn der Lieferer unzweideutig erklärt, dass die Lieferung zum
vereinbarten Termin nicht erfolgen wird.
IV. Lieferung
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Die bestellten Lieferungen müssen genau eingehalten werden. Mehrlieferungen
können wir zurückweisen.
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Alle Lieferungen sind freizumachen. Die Annahme unfreier Sendungen können wir
ablehnen.
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Bei Anlieferung unmittelbar an unseren Kunden, können gegen uns keine Ansprüche
auf Ersatz von Mehrkosten geltend gemacht werden.
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Unsere Kunden dürfen Ware unmittelbar beim Lieferer oder dessen
Auslieferungslager nur mit unserer Einwilligung abholen.
V. Gefahrübergang
Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Lieferers.
Die Gefahr geht auf uns über mit der Übernahme auf unserem Betriebsgelände oder der Abnahme auf einer von uns bestimmten Empfangsstelle. Die
Abwicklung von Transportschäden obliegt dem Lieferer.
VI. Gewährleistung
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Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsrechte können wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erfüllt der Lieferer die
Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht nach Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung nicht, sind wir berechtigt den Mangel selbst oder durch
Dritte auf Kosten des Lieferers zu beseitigen.
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Soweit wir Kaufverträge oder Werklieferungsverträge über vertretbare Sachen mit
dem Lieferer abschließen, beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung 2 Jahre Lieferung an den von uns
genannten Ort. Sollte der Lieferer - ggf. in seinen Geschäftsbedingungen - längere Gewährleistungsfristen anbieten oder sollten längere
Gewährleistungsfristen auf Grund sonstiger Regelungen - z. B. Gewährleistungsvereinbarungen mit einem Fach- oder Herstellerverband -
bestehen, so gelten diese längeren Fristen.
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Die Rügepflicht gemäß §377, §378 HGB wird dahin abgeändert, dass die Mängelrüge
für nicht erkennbare Mängel rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Lieferer eingeht.
VII. Zahlung
Zahlungen leisten wir innerhalb von 30 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb 60
Tage netto. Die Fristen gelten jeweils ab Rechnungseingang, es sei denn, die Rechnung geht vertragswidrig vor der Lieferung ein. In diesem
Fall beginnen die Fristen mit der Lieferung. Bei unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen beginnen die Zahlungsfristen erst, wenn die
vollständige Lieferung bei uns eingegangen ist oder der Mangel beseitigt worden oder eine Ersatzlieferung bei uns eingegangen ist.
VIII. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund bestehen gegen uns nur, wenn
wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
IX. Abtretung
Die Forderungen des Lieferers gegen uns dürfen nur mit unserer Zustimmung
abgetreten werden.
X. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Lieferadresse.
Erfüllungsort für die Zahlung ist Magdeburg.
XI. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Scheckklagen ist Magdeburg, sofern der Lieferer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
AGB für Kaufverträge oder
Werklieferverträge... (pdf-Datei, 13 kB) |