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Wuttke Lüftungs- und Klimatechnik

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Einkaufsbedingungen für Kaufverträge oder Werklieferverträge
der Firma Wuttke Gesellschaft für Lüftungs- und Klimatechnik mbH

I. Allgemeines

  1. Diese Einkaufsbedingungen sind für unsere Bestellungen ausschließlich maßgebend und gelten auch für alle Folgebestellungen selbst wenn bei deren Abgabe nicht nochmals auf diese hingewiesen wird.

  2. Abweichende Bedingungen des Lieferers, insbesondere auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

  3. Schriftliche oder mündliche Mitteilungen, die vor einer Bestellung gemacht werden, sind unverbindliche, wenn sie nicht in unsere Bestellung aufgenommen werden.

II. Bestätigung der Bestellung

  1. Weicht die Bestätigung inhaltlich von unserer Bestellung ab, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir die Bestätigung des Lieferers ausdrücklich schriftlich annehmen.

III. Lieferfristen

  1. Die Lieferzeit läuft ab Datum unserer Bestellung.

  2. Sobald der Lieferer erkennen kann, dass er die Lieferung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig ausführen kann, hat er die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.

  3. Unterbleibt die Lieferung ganz oder teilweise zum vereinbarten Termin, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung mit Ablehnungsanordnung berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wird hiervon nicht berührt.
    Die Anwendung des §376 HGB (Fixhandelskauf) bleibt unberührt.

  4. Der Anspruch auf Schadensersatz oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht uns ohne Fristsetzung und Anordnung der Erfüllungsablehnung auch dann zu, wenn der Lieferer unzweideutig erklärt, dass die Lieferung zum vereinbarten Termin nicht erfolgen wird.

IV. Lieferung

  1. Die bestellten Lieferungen müssen genau eingehalten werden. Mehrlieferungen können wir zurückweisen.

  2. Alle Lieferungen sind freizumachen. Die Annahme unfreier Sendungen können wir ablehnen.

  3. Bei Anlieferung unmittelbar an unseren Kunden, können gegen uns keine Ansprüche auf Ersatz von Mehrkosten geltend gemacht werden.

  4. Unsere Kunden dürfen Ware unmittelbar beim Lieferer oder dessen Auslieferungslager nur mit unserer Einwilligung abholen.

V. Gefahrübergang

Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Lieferers.
Die Gefahr geht auf uns über mit der Übernahme auf unserem Betriebsgelände oder der Abnahme auf einer von uns bestimmten Empfangsstelle. Die Abwicklung von Transportschäden obliegt dem Lieferer.

VI. Gewährleistung

  1. Der Lieferer übernimmt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsrechte können wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erfüllt der Lieferer die Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht nach Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung nicht, sind wir berechtigt den Mangel selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferers zu beseitigen.

  2. Soweit wir Kaufverträge oder Werklieferungsverträge über vertretbare Sachen mit dem Lieferer abschließen, beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung 2 Jahre Lieferung an den von uns genannten Ort. Sollte der Lieferer - ggf. in seinen Geschäftsbedingungen - längere Gewährleistungsfristen anbieten oder sollten längere Gewährleistungsfristen auf Grund sonstiger Regelungen - z. B. Gewährleistungsvereinbarungen mit einem Fach- oder Herstellerverband - bestehen, so gelten diese längeren Fristen.

  3. Die Rügepflicht gemäß §377, §378 HGB wird dahin abgeändert, dass die Mängelrüge für nicht erkennbare Mängel rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Lieferer eingeht.

VII. Zahlung

Zahlungen leisten wir innerhalb von 30 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb 60 Tage netto. Die Fristen gelten jeweils ab Rechnungseingang, es sei denn, die Rechnung geht vertragswidrig vor der Lieferung ein. In diesem Fall beginnen die Fristen mit der Lieferung. Bei unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen beginnen die Zahlungsfristen erst, wenn die vollständige Lieferung bei uns eingegangen ist oder der Mangel beseitigt worden oder eine Ersatzlieferung bei uns eingegangen ist.

VIII. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund bestehen gegen uns nur, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

IX. Abtretung

Die Forderungen des Lieferers gegen uns dürfen nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden.

X. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Lieferadresse.
Erfüllungsort für die Zahlung ist Magdeburg.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist Magdeburg, sofern der Lieferer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

AGB für Kaufverträge oder Werklieferverträge... (pdf-Datei, 13 kB)

 www.wuttke-klimatechnik.de :: info@wuttke-klimatechnik.de

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